OHNE RAUCHAROMA – ABER MIT VIEL GESCHMACK Die neue EU-Verordnung tritt in Kraft Die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) beruft sich in ihrer Entscheidung auf wissenschaftlichen Bewertungen. Diese führten zu dem Schluss, dass bei allen acht bewerteten Raucharoma-Produkten genotoxische Risiken entweder bestätigt oder nicht ausgeschlossen werden können. Im Rahmen der aktualisierten Bewertungsmethodik wurden auch neue von den Herstellern eingereichte Daten berücksichtigt. Übergangsfristen laufen Um den Produzenten Zeit zu geben, sich auf die neuen Vorgaben einzustellen, wurden folgende Übergangsfristen festgelegt: Für Produkte, bei denen traditionelles Räuchern durch Raucharomen ersetzt wird, wie etwa bei Schinken, Fisch oder Käse, gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2029. Für andere Anwendungen, bei denen Raucharomen lediglich zur Geschmacksverstärkung verwendet werden, wie in Suppen, Chips, Saucen oder auch veganen Fleischalternativen endet die Frist am 1. Juli 2026. Lebensmittel, die vor Inkrafttreten der Verordnung die bisherigen Bestimmungen erfüllen und vor Ende der geltenden Übergangsfrist in Verkehr gebracht wurden, dürfen bis zum Ende ihres Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatums in Verkehr bleiben. Mit NovaTaste auf der sicheren Seite Wer bei allen Änderungen auf Nummer sicher gehen will, wird im großen NovaTaste Sortiment fündig. Beispielsweise mit Fumy 2000 Rauchsalz (Art. Nr.: 227166), das sich perfekt eignet für Brühwurst und als Lakezusatz für Kochpökelwaren. Fumy Rauchwürze II (Art. Nr.: 227713) bietet sich an für die direkte Zugabe ins Brät. Wer hochwertigen Paprika mit der idealen Nuance Rauch verbinden möchte, für den ist Paprika geräuchert (Art. Nr.: 307084) die perfekte Wahl. Bei NovaTaste findet jeder den passenden Geschmack. Rechtliche Vorgaben., weitere Infos und viele praktische Produkte finden Betriebe auch unter europe.novataste.com